Ist mein Unternehmen von Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 betroffen?

Im Gegensatz zu NIS1 fallen mehr Betriebe und Institutionen in diese Verordnung, als man auf den ersten Blick denken würde. Neben dem Umsatz und der Mitarbeiter-Zahl spielt nun auch die Teilnahme an einer Lieferkette eine Rolle. 

So kann es sein, dass zum Beispiel ein Unternehmen, das 5 Mitarbeiter und €800.000,- Euro Umsatz hat, in die NIS2-Verordnung fällt.

Dieses Unternehmensbeispiel ist durch seine Teilnahme an einer NIS2 betroffenen Lieferkette verpflichtet, die neuen Regelungen umzusetzen.

Neben dem Unternehmen selbst kann auch der Geschäftsführer, Eigentümer oder ein Mitglied des Vorstandes haftbar gemacht werden, egal ob NIS2 unwissend oder wissend nicht umgesetzt wurde.  

Sektoren mit hoher Kritikalität

Sonstige kritische Sektoren

 

  • Energie (Elektrizität, Öl, Gas, Wasserstoff, Fernwärme/Kälte)
  • Verkehr (Luft, Schiene, Schifffahrt, Straße)
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen (Gesundheitsdienstleister, EU Referenzlaboratorien, Forschung und Herstellung von pharmazeutischen und medizinischen Produkten und Geräte)
  • Trinkwasser
  • Digitale Infrastruktur (IXP, DNS, TLD, Cloud Computing, Rechenzentren, CDN, TSP, Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und Dienste) 
  • Öffentliche Verwaltung (Zentralregierungen +regionaler Ebene)
  • Abwasser
  • Verwaltung von IKT-Diensten (Managed Service Provider)
  • Weltraum

 

 
  • Post und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Chemie (Herstellung und Handel)
  • Lebensmittel (Großhandel und industrielle Produktion und Verarbeitung
  • Verarbeitendes/herstellendes Gewerbe
    • Kraftwagen und Kraftwagenteile (Fahrzeugbau)
    •  Maschinenbau
    • Datenverabeitungsgeräten
    • elektronische und optische Erzeugnisse
    • elektrische Ausrüstung
    • Medizinprodukte
  • Anbieter von digitalen Diensten
    • Suchmaschinen
    • Online Marktplätze
    • soziale Netzwerke
  • Forschungseinrichtungen

 

Grundsätzlich ist neben den unten angeführten Ausnahmen jedes Unternehmen mit :

  •  mehr als 50 Beschäftigte
  • Jahresumsatz größer gleich 10 Mio. Euro
  • Jahresbilanzsumme größer gleich 10 Mio. Euro
  •  
dazu verpflichtet, diese NIS2-Regelung umzusetzen. 

Haben Sie Ihr Unternehmen in der Liste gefunden oder wollen sicher gehen, ob Sie betroffen sind, dann führen Sie Analyse mit der codeSec GmbH durch.

WKO Selbsttest durchführen

Zurück zu den weiteren Blog-Beiträgen